Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-838-9/75-09-2
Name der Chemikalie
Methylene chloride
Konzentration
Nervensystem
Allgemeine Information
Version
5 / CH
Überarbeitet am
2025-06-18
Produktidentifikator
Methyleni chloridum
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hänseler AG
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H336, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
(VO(EG)1272/2008)
Enthält
Dichlormethan
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT-Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für vPvB- Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber dem Menschen keine endokrinen Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber Nichtzielorganismen keine endokrine Eigenschaften.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Skin Irrit. 2 H315 Eye Irrit. 2 H319 Carc. 2 H351 STOT SE 3 H336 Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16. 2.2. Kennzeichnungselemente