Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-847-6/7758-99-8
Name der Chemikalie
Copper sulphate pentahydrate
Konzentration
mg/kg
Allgemeine Information
Version
4 / CH
Überarbeitet am
2025-01-03
Produktidentifikator
Cupri sulfas pentahydr
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hänseler AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501.3 Entsorgung gemäss Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
(VO(EG)1272/2008)
Enthält
Copper sulfate pentahydrate
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT-Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für vPvB- Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber dem Menschen keine endokrinen Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber Nichtzielorganismen keine endokrine Eigenschaften.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Acute Tox. 4 H302 Eye Dam. 1 H318 Aquatic Acute 1 H400 Aquatic Chronic 1 H410 Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16. 2.2. Kennzeichnungselemente