Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-540-4/1303-96-4
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate, anhydrous
Konzentration
>=8.5%
Allgemeine Information
Version
4 / CH
Überarbeitet am
2023-06-19
Produktidentifikator
Borax pulv
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hänseler AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P264.1 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501.3 Entsorgung gemäss Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
(VO(EG)1272/2008)
Enthält
Dinatriumtetraborat-Decahydrat
Weitere Informationen
Weitere ergänzende Informationen Nur für gewerbliche Anwender
Weitere Informationen
Abgabe an Private in der Schweiz verboten
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT-Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für vPvB- Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber dem Menschen keine endokrinen Eigenschaften. Dieser Stoff hat gegenüber Nichtzielorganismen keine endokrine Eigenschaften.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Eye Irrit. 2 H319 Repr. 1B H360FD Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16. 2.2. Kennzeichnungselemente