Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-12-03
Produktidentifikator
Pft Zink-Spray hellgrau
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Technische Aerosole
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Handelskontor Seevetal GmbH
E-Mail-Addresse
info@partnerfuertechnik.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenkategorien
Aerosol 1 H222, H229 Aquatic Chronic 2 H411
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt wirkt betäubend. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Bei extensivem Gebrauch können sich brennbare / entzündbare Dampf-Luftgemische bilden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die gefährlichen PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.