Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-10
Produktidentifikator
UF 558
CAS-Nr.
7697-37-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Saurer Reiniger
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Tox-Zentrum, 24h-Notfallnr. 145, Telefon +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Halag Chemie AG
E-Mail-Addresse
matthias.troesch@halagchemie.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 3 ; H331 - Akute Toxizität (inhalativ) : Kategorie 3 ; Giftig bei Einatmen. Skin Corr. 1A ; H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 1A ; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) · Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
SALPETERSÄURE ; CAS-Nr. : 7697-37-2
Gefahrenhinweise
H331 Giftig bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch / bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (dem Arzt wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine