Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
77-92-9
Name der Chemikalie
Citric acid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-05
Produktidentifikator
BIO SF
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Saurer Reiniger
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Halag Chemie AG
E-Mail-Addresse
matthias.troesch@halagchemie.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1B ; H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 1B ; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
METHANSULFONSÄURE ; CAS-Nr. : 75-75-2
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch / bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (dem Arzt wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine