Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-765-0
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide and other compounds or mixtures that release hydrogen peroxide, including carbamide peroxide and zinc peroxide, with the exception of the following substances in Annex II: — No 1397, 1398, 1399
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-28
Produktidentifikator
Wasserstoffperoxid 5 %
CAS-Nr.
7722-84-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119485845-22
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur industriellen Verwendung (zur Oxidation
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Diese Qualität darf nicht als biozider Wirkstoff eingesetzt werden
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Wasserstoffperoxid in Lösung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Zersetzungsgefahr bei Hitzeeinwirkung Zersetzungsgefahr bei Berührung mit unverträglichen Stoffen, Verunreinigungen, Metallen, Alkalien, Reduktionsmitteln. Explosionsgefahr mit organischen Lösungsmitteln. siehe auch Abschnitt 10.
2.3 Sonstige Gefahren
Gefahr von Aufspaltung durch Hitze oder durch Kontakt mit inkompatiblen Materialien.
PBT
Gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) kein PBT-Stoff
vPvB
Gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) kein vPvB-Stoff