Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-765-0
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide and other compounds or mixtures that release hydrogen peroxide, including carbamide peroxide and zinc peroxide, with the exception of the following substances in Annex II: — No 1397, 1398, 1399
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-04-24
Produktidentifikator
Wasserstoffperoxid 15 %
CAS-Nr.
7722-84-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119485845-22
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur industriellen Verwendung (zur Oxidation
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Diese Qualität darf nicht als biozider Wirkstoff eingesetzt werden
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Wasserstoffperoxid in Lösung
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Produkt ist ein Oxidationsmittel. Zersetzungsgefahr bei Hitzeeinwirkung Zersetzungsgefahr bei Berührung mit unverträglichen Stoffen, Verunreinigungen, Metallen, Alkalien, Reduktionsmitteln. Explosionsgefahr mit organischen Lösungsmitteln. siehe auch Abschnitt 10.
2.3 Sonstige Gefahren
Gefahr von Aufspaltung durch Hitze oder durch Kontakt mit inkompatiblen Materialien.
PBT
Gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) kein PBT-Stoff
vPvB
Gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) kein vPvB-Stoff