Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-726-8/109-99-9
Name der Chemikalie
Tetrahydrofuran (618/2012)
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-04-05
Produktidentifikator
Tetrahydrofuran stabilisiert
CAS-Nr.
109-99-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119444314-46
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel Zwischenprodukt Chemikalie für die Synthese und/oder Formulierung von industriellen Produkten Für die detaillierte identifizierte Verwendungen des Produkts siehe Anhang des Sicherheitsdatenblattes
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49-180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H302, H318, H319, H335, H336, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemäß aktuellem Erkenntnisstand und Anwendung der Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die folgende Einstufung erforderlich, die über die in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Tabelle 3.1 genannte Einstufung hinausgeht. GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. STOT SE 3 H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 2 Acute Tox. 4 (oral) Eye Dam./Irrit. 2 Carc. 2 STOT SE 3 (Kann Schwindel und Benommenheit erzeugen.) STOT SE 3 (irritierend für das Atmungssystem) H225, H319, H302, H336, H335, H351 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam. /Irrit. 2: ≥ 25 % STOT SE 3, irr. für das Atmungssystem: ≥ 25 %
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
TETRAHYDROFURAN
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P370+P378 Bei Brand: Löschpulver, Schaum oder CO2 zum Löschen verwenden. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Weitere Informationen
EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
2.3 Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
PBT
Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT-Beurteilung
vPvB
Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der vPvB-Beurteilung