Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-634-8/7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
3-7%
Allgemeine Information
Version
3
Überarbeitet am
2016-06-21
Produktidentifikator
SurTec 432
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Metalloberflächenbehandlung
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49-6251-171-700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H301, H301+H331, H310, H314, H318, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Fluorwasserstoffsäure Salpetersäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähiger Innenauskleidung aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 2 H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen. GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.