Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-18
Produktidentifikator
Schwefelsäure techn. 80 %
CAS-Nr.
7664-93-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119458838-20
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können. Mögliche Gefährdung beim Einatmen von Aerosolen.
PBT
Nicht anwendbar für anorganische Stoffe
vPvB
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Nicht anwendbar für anorganische Stoffe.