Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
01-2119458838-
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2022-12-12
Produktidentifikator
Schwefelsäure techn. 50%
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 7141 67-0, +49 (0) 6131 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sdb@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte At- mung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/in- ternationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Schwefelsäure
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. Endokrinschädliche Eigenschaften Kein Bestandteil ist gelistet.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung Ab- Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 2.16 auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Ge- 1 Met. Corr. 1 H290 mische 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose.