Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-08-22
Produktidentifikator
Natriumdisulfit Photo Grade
CAS-Nr.
7681-57-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119531326-45
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie Geeigneter Verwendungszweck: anorganische Reduktionsmittel, Chemikalie, Vorprodukt für chemische Synthesen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Diese Qualität darf nicht als biozider Wirkstoff eingesetzt werden
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49-180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dinatriumdisulfit (Fortsetzung auf Seite 2) DE
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Weitere Informationen
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besondere Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar