Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-548-0/7631-90-5
Name der Chemikalie
Sodium hydrogensulphite; Sodium bisulphite
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-03-21
Produktidentifikator
Natriumbisulfit-Lösung 38-40 %
1.3 Synonyme:
Natriumhydrogensulfit, Bisulfitlauge, Saueres Natriumsulfit
CAS-Nr.
7631-90-5
REACH-Registrierungsnummer
01-2119524563-42
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die detaillierte identifizierte Verwendungen des Produkts siehe Anhang des Sicherheitsdatenblattes
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydrogensulfit, Schwefeldioxid
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Weitere Informationen
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
PBT
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Nicht anwendbar für anorganische Stoffe.
vPvB
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Erfüllt nicht die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ).