Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
75-09-2
Name der Chemikalie
Methylene chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-838-9
Name der Chemikalie
Dichlormethan
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-23
Produktidentifikator
Methylenchlorid
1.3 Synonyme:
Dichlormethan
CAS-Nr.
75-09-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119480404-41
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Färbemittel, Schaumbildner,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Abbeizmittel
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H336, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Wirkt narkotisierend.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *