Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-08-04
Produktidentifikator
Methansulfonsäure 70%
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie für verschiedene Anwendungen Additiv Reiniger Katalysator
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 7141 67-0, +49 (0) 6131 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sdb@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H312, H312, H314, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/in- ternationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Methansulfonsäure
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung Ab- Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 2.16 auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Ge- 1 Met. Corr. 1 H290 mische 3.1O akute Toxizität (oral) 4 Acute Tox. 4 H302 3.1D akute Toxizität (dermal) 4 Acute Tox. 4 H312 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1 Skin Corr. 1 H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.8R spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Ex- 3 STOT SE 3 H335 position (Reizung der Atemwege) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose.