Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-03-13
Produktidentifikator
IPA, 2-Propanol
1.3 Synonyme:
Isopropylalkohol
CAS-Nr.
67-63-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457558-25
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielles Lösemittel Lösungsmittel für Fette, Öle, Wachse und Harze; Prozesssteuersubstanz, Rohstoff für Reinigungsmittel, Rohstoff für Fotochemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Diese Qualität darf nicht als biozider Wirkstoff eingesetzt werden
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Im Gasraum geschlossener Gebinde können sich, insbesondere bei Wärmeeinwirkung, Dämpfe entzündlicher Lösemittel ansammeln. Feuer und Zündquellen sind deshalb fernzuhalten. Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Gesundheitsrisiken
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Leicht reizend für den Atmungsapparat. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Reizt die Augen. Schon existierende medizinische Beschwerden an folgenden Organen oder Organsystemen können bei Exposition durch dieses Material verschlechtert werden: Augen. Atmungsorgane. Haut.
2.3 Sonstige Gefahren
Äusserst gefährlich. Austretende Dämpfe oder verschüttete Flüssigkeit können leicht zündfähige Gemische bei oder oberhalb des Flammpunktes bilden. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Während des Pumpens können elektrostatische Ladungen erzeugt werden. Elektrostatische Entladungen können mit Flammenbildung einhergehen. Das Lösemittel wirkt in höheren Konzentrationen narkotisch. Kann bei empfindlichen Personen Sensibilisierung bewirken.
PBT
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Erfüllt nicht die PBT-Kriterien (persistent/bioakkumulativ/ toxisch).
vPvB
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Erfüllt nicht die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ).