Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
126-73-8
Name der Chemikalie
Tributyl phosphate
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-800-2
Name der Chemikalie
Tributylphosphat
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-12
Produktidentifikator
Dibutylphosphat
1.3 Synonyme:
Phosphorsäuredibutylester
REACH-Registrierungsnummer
01-2119974583-26
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösemittel für industrielle Anwendungen
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Di-n-butylphosphat [107-66-4] Enthält: Tributylphosphat
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P351 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Bewirkt Verätzungen des Verdauungstrakts. Anhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut austrocknen und Reizugen verursachen. Wirkt ätzend auf die Lunge.
PBT
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Erfüllt nicht die PBT-Kriterien (persistent/bioakkumulativ/ toxisch).
vPvB
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Erfüllt nicht die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ).