Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-08-16
Produktidentifikator
Butylglykolacetat
CAS-Nr.
112-07-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475112-47
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielles Lösemittel Für die detaillierte identifizierte Verwendungen des Produkts siehe Anhang des Sicherheitsdatenblattes Rohstoff für Druckfarben und Druckadditive
Hersteller / Lieferant
Häffner GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49-180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häffner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
SDB@hugohaeffner.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312+H332, H312, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-BUTOXYETHYLACETAT
Gefahrenhinweise
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung tragen. P301+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
PBT
Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT-Beurteilung
vPvB
Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der vPvB-Beurteilung