Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-184-9/64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
≥20
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
≥0,25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-04
Produktidentifikator
Silbergleit
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gleitmittel Schmierstoffe und Additive
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Häfele AG
E-Mail-Addresse
kemmer.service@t-online.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336 betäubende Wirkungen Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.