Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-03-12
Produktidentifikator
VITA Firing Paste
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsmittel zur Herstellung von Zahnersatz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
H. Rauter GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@vita-zahnfabrik.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H350i
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 1A H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T; Giftig R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. Carc. Cat. 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Keramische Mineralfaser 97/69/EG: Keramische Mineralfasern; Fasern für spezielle Anwendungen, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt; künstlich hergestellte ungerichtete glasige (Silikat-) Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO)von weniger oder gleich 18 Gew%.
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Nur für gewerbliche Anwender.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei der Zerkleinerung im trockenem Zustand entsteht gesundheitsschädlicher Staub
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *