Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
N/A
EC/CAS
227-813-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene; (d-limonene)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-01
Produktidentifikator
GYEON Tar
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt zur Entfernung von Teer, Asphalt und Bitumen. Für professionelle und private Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GYEON TECHNOLOGIES
E-Mail-Addresse
sales@gyeonquartz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1
Aspirationsgefahr
Asp. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte; Kerosin - nicht spezifiziert (R)-p-Mentha-1,8-dien
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.