Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
30-<35%
EC/CAS
8008-57-9
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-01
Produktidentifikator
GYEON PREP
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel für professionelle und private Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+82-10-4339-3599
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GYEON TECHNOLOGIES
E-Mail-Addresse
sales@gyeonquartz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.