Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
8008-57-9
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-15
Produktidentifikator
GYEON Leather Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+82-10-4339-3599
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GYEON TECHNOLOGIES
E-Mail-Addresse
sales@gyeonquartz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen. Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.