Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
5 - 10
Allgemeine Information
Version
9.2
Überarbeitet am
2025-06-19
Produktidentifikator
Spabond 730 Hardener
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung
Hersteller / Lieferant
Sonstige
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1273 289451, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Gurit (UK) Ltd
E-Mail-Addresse
Regulatory@Gurit.com, Regulatory@gurit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
3,3'-Oxybis(ethylenoxy)bis(propylamin); Phenol,2,4,6-tris[(dimethylamino)methyl]-
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen . P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1C H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden.