Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
5 - 25
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2021-04-09
Produktidentifikator
Spabond 5 Minute Adhesive Hardener
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Sonstige
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1273 289451
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Gurit (UK) Ltd
E-Mail-Addresse
Regulatory@gurit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Phenol,2,4,6-tris[(dimethylamino)methyl]-
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen . P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1C H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.