Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
5 - 10
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
1 - 10
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
1 - 3
Allgemeine Information
Version
6.1
Überarbeitet am
2024-01-12
Produktidentifikator
Ampreg 3X Fast Hardener
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Sonstige
NOTRUFNUMMERN:
+49 89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Gurit (UK) Ltd
E-Mail-Addresse
Regulatory@Gurit.com, Regulatory@gurit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
Amine, Polyethylenpoly-, Triethylentetraminfraktion; 3-Aminomethyl-3,5,5- trimethylcyclohexylamin; 1,5-Pentanediamine, 2-methyl-
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.