Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-65-0
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), solvent-dewaxed heavy paraffinic
Konzentration
N/A
EC/CAS
124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-169-7
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), solvent-dewaxed heavy paraffinic
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-696-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-06
Produktidentifikator
Steel Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
Hersteller / Lieferant
Guardian Protection Products A/S
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Guardian Protection Products A/S
E-Mail-Addresse
guardian@guardian.dk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aerosol 1;H222 Aerosol 1;H229 Eye Irrit. 2;H319 Wesentliche Auswirkungen: Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht schwere Augenreizung. Die von dem Produkt freigesetzten organischen Lösungsmitteldämpfe können Benommenheit und Schwindelgefühle verursachen. In hohen Dosen verursachen die Dämpfe Kopfschmerz und Vergiftungserscheinungen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten P210 fernhalten. Nicht rauchen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. P305+351+338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P410+412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C/122 °F aussetzen. P501 Inhalt/Behälter in einer Abfallsammelstelle nach örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Es wurde keine Prüfung zur Bestimmung von PBT und vPvB durchgeführt.