Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-327-6
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-27
Produktidentifikator
Wasser
CAS-Nr.
94-36-0
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
Giftzentrale Göttingen Tel 0551/219240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Grüssing GmbH
E-Mail-Addresse
info@gruessing-filsum.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H242, H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H242
Heating may cause a fire
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Organische Peroxide (Typ C), H242 Augenreizung (Kategorie 2), H319 Sensibilisierung durch Hautkontakt (Kategorie 1), H317 Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kategorie 1), H400 Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kategorie 1), H410 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P235 Kühl halten. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. kein(e,er)
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.