Allgemeine Information
Version
11
Überarbeitet am
2026-01-21
Produktidentifikator
Bariumchloridlösung 1 mol/L
NOTRUFNUMMERN:
+49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Grüssing GmbH
E-Mail-Addresse
info@gruessing-filsum.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 Ausrufezeichen
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bariumchlorid Dihydrat
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Ergänzende Gefahrenmerkmale: keine
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen.
Sicherheitshinweise
Entsorgung P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
75,0 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (oral). 75,0 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (dermal). 25,0 % Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter Gewässergefährdung.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenklassen und Gefahren- Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren kategorien Akute Toxizität (oral) (Acute Tox. 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Berechnungsmethode. Verschlucken. Schwere Augenschädigung/-reizung H319: Verursacht schwere Berechnungsmethode. (Eye Irrit. 2) Augenreizung.