Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-10-07
Produktidentifikator
GENO -Baktox blau
CAS-Nr.
7758-19-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Ausgangsprodukt zur Herstellung von Chlordioxid
NOTRUFNUMMERN:
Gitftnotruf München (oder jedes andere Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
E-Mail-Addresse
gefahrstoff@gruenbeck.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. N; Umweltgefährlich R50: Sehr giftig für Wasserorganismen. R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumchlorit Seite: 2/7 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.10.2011 Versionsnummer 10 überarbeitet am: 07.10.2011 Handelsname: GENO®-Baktox blau (Fortsetzung von Seite 1)
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 23 Gas nicht einatmen. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *