Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-02-17
Produktidentifikator
GREWI KÜHLERSCHUTZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GREWI Handels GmbH
E-Mail-Addresse
office@grewi.at
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Gefahrenpiktogramme
GREWI KÜHLERSCHUTZ ATU 62309807 . FN 275114 f Tel. +43(0)7247/6920 Fax +43(0)7247/6920-20 E-Mail office@grewi.at www.grewi.at Die Marke für Profis Xn Gesundheitsschädlich.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe (Niere) schädigen nach längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P260i Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
ETHAN-1,2-DIOL/ETHYLENGLYKOL Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie') ETHAN-1,2-DIOL/ETHYLENGLYKOL
R-Sätze
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
S-Sätze
S(2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) STOT RE (Niere) 2 . GREWI KÜHLERSCHUTZ ATU 62309807 . FN 275114 f Tel. +43(0)7247/6920 Fax +43(0)7247/6920-20 E-Mail office@grewi.at www.grewi.at Die Marke für Profis Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.