Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-11-01
Produktidentifikator
SUPERCEM PRONTO (anwendungsfertig)
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PROFESSIONELLER EINSATZ
Hersteller / Lieferant
GRAS CALCE SRL
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GRAS CALCE SRL
E-Mail-Addresse
info@grascalce.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gefahrenkategorien
Gefahrangabe Skin Irrit. 2 H315:Verursacht Hautreizung. Skin Sens. 1B H317:Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. Eye Dam. 1 H318:Verursacht schwere Augenschäden. STOT SE 3 H335:Kann die Atemwege reizen. 2.1.2.Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und folgende Neuerungen und Angleichungen
Gefahrenpiktogramme
Xi reizend Warnungen Gefahr Risikosätze H318:Verursacht schwere Augenschäden. H315:Verursacht Hautreizung. H317:Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. H335:Kann die Atemwege reizen. Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen P102:Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P280:Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338+P312 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.Weiter ausspülen.Bei Unwohlsein ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. P302+P352+P333+P313 BEI KONTAKT MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen.Bei Hautreizung oder -ausschlag ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P261+P304+P340+P312 Das Einatmen von Staub vermeiden.BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Bei Unwohlsein ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen. P501:Den Inhalt/Behälter den geltenden Vorschriften entsprechend entsorgen. Gefährliche Bestandteile, die die Etikettierung bedingen: Portlandzement
R-Sätze
R37/38: Reizt die Atemwege und die Haut. R41: Gefahr schwerer Augenschäden. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenetikettierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und folgende Neuerungen und Angleichungen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der durch das trockene Gemisch erzeugte Staub kann die Atemwege reizen.Die wiederholte Einatmung großer Staubmengen erhöht das Risiko von Lungenkrankheiten.Der Prozentsatz lungengängigen kristallinen Siliziumoxids ist geringer als 1 %.Das Produkt unterliegt deshalb nicht der Identifikationspflicht.Es empfiehlt sich trotzdem der Gebrauch eines Atemschutzes. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Berührung kommt oder härtet, bildet sich eine stark alkalische Lösung.Aufgrund der hohen Alkalität kann der feuchte Mörtel Reizungen der Haut und Augen verursachen.Insbesondere bei längerem Kontakt besteht die Gefahr, dass die Alkalität schwere Hautschäden verursacht. Das Gemisch weist einen geringen Chromgehalt auf und es besteht deshalb keine durch dieses Metall bedingte Sensibilierungsgefahr.In der anwendungsfertigen Form beträgt der Höchstgehalt an löslichem Chrom (VI), nach Hinzugabe von Wasser, 0,0002% des Gehalts der trockenen Zementmasse.Voraussetzung zur Gewährleistung eines geringen Chromgehalts sind die Lagerung des Materials in einem trockenen Raum und die Einhaltung der vorgeschriebenen max. Lagerzeiten. 2.4 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar