Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-20
Produktidentifikator
GP 29
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Gemischs Polyurethanharz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Gößl + Pfaff GmbH
E-Mail-Addresse
info@goessl-pfaff.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
modifiziertes MDI Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.