Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-151-9/64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
80 - < 100
EC/CAS
200-857-2/75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
10 - < 25
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
2,5 - < 10
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-12-21
Produktidentifikator
KUNSTSTOFFREINIGER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
identifizierte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
denen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GLUETEC Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@gluetec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
MÖGLICHE GEFAHREN 2.1.
Klassifizierungen
Einstufung des
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des des des Stoffes des des Stoffes Stoffes Stoffes oder Stoffes Stoffes oder oder oder Gemischs oder oder Gemischs Gemischs 2.1.1. Einstufung gemäß Einstufung gemäß gemäß gemäß Richtlinie gemäß gemäß Richtlinie Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Einstufung gemäß gemäß gemäß Verordnung gemäß gemäß Verordnung Verordnung Verordnung (EG) Verordnung Verordnung (EG) (EG) (EG) Nr. (EG) (EG) Nr. Nr. Nr. 1272/2008 Nr. Nr. 1272/2008 1272/2008 1272/2008 [CLP] 1272/2008 1272/2008 [CLP] [CLP] Flam. Aerosol 1 H222 Extrem entzündbares Aerosol. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Aqu. chron. 2 H411 Giftig H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2.
Einstufung (67/548/EWG)
DSD] [DSD] [DSD] oder oder oder 1999/45/EG 1999/45/EG 1999/45/EG [DPD] [DPD] F+;HOCHENTZÜNDLIC R 12 R 12 Hochentzündlich. H R 38 R 38 Reizt die Haut. Xi; REIZEND R R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig N; schädliche Wirkungen haben. UMWELTGEFÄHRLICH R 67 R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.1.2. [DSD] [DSD] [DSD]
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Kennzeichnung gemäß gemäß gemäß Richtlinie gemäß gemäß Richtlinie Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG
Gefahrenpiktogramme
F+ F+ - Hochentzündlich Xi Xi - Reizend N N - Umweltgefährlich
R-Sätze
R 12 R 12 Hochentzündlich. R 38 R 38 Reizt die Haut. R 67 R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R 51/53 R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitshinweise
S16 Von Zündquellen fernhalten S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23 Aerosol nicht einatmen. S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2.3. 2.3. Sonstige
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 3. 3. 3. 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN