INDUSTRIE

GLUETEC Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2011-11-15

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GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

64742-49-0

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

EC/CAS

67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

N/A

EC/CAS

265-151-9

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-11-15

Produktidentifikator

INDUSTRIE

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

identifizierte

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

denen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

GLUETEC Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@gluetec.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H304, H315, H319, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

MÖGLICHE GEFAHREN 2.1.

Klassifizierungen

Einstufung des

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung des des des Stoffes des des Stoffes Stoffes Stoffes oder Stoffes Stoffes oder oder oder Gemischs oder oder Gemischs Gemischs 2.1.1. Einstufung gemäß Einstufung gemäß gemäß gemäß Richtlinie gemäß gemäß Richtlinie Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß gemäß gemäß Verordnung Verordnung Verordnung (EG) Verordnung Verordnung (EG) (EG) (EG) Nr. (EG) (EG) Nr. Nr. Nr. 1272/2008 Nr. Nr. 1272/2008 1272/2008 1272/2008 [CLP] 1272/2008 1272/2008 [CLP] [CLP] Entz. Fl. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Aqu. chron. 2 H411 Giftig für H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. STOT einm. 3 Asp.1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 2.2.

Einstufung (67/548/EWG)

DSD] [DSD] [DSD] oder oder oder 1999/45/EG 1999/45/EG 1999/45/EG [DPD] [DPD] F;LEICHTENTZÜNDLIC R 11 R 11 Leichtentzündlich. H R 38 R 38 Reizt die Haut. Xn; R 36 Reizt die Augen. Gesundheitsschädlich R 51/53 R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig N; schädliche Wirkungen haben. UMWELTGEFÄHRLICH R 65 R 65 Gesundheitsschädlich - Kann beim Verschlucken Lungenschäden Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 2.1.2. [DSD] [DSD] [DSD]

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Kennzeichnung gemäß gemäß gemäß Richtlinie gemäß gemäß Richtlinie Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG Richtlinie Richtlinie 67/548/EWG

Gefahrenpiktogramme

F F - Leichtentzündlich Xn Xn - Gesundheitsschädlich N N - Umweltgefährlich

R-Sätze

R 11 R 11 Leichtentzündlich. R 38 R 38 Reizt die Haut. R 36 Reizt die Augen. R 65 R 65 Gesundheitsschädlich - Kann beim Verschlucken Lungenschäden Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67 R 51/53 R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Sicherheitshinweise

S 2 S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 9 S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. gelüfteten Ort aufbewahren. S 23 S 23 Dampf nicht einatmen. S 16 S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S 29/35 S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfälle und Behälter Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 33 S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. che Aufladungen treffen. S 51 S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S 62 S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

keine 2.3. 2.3. Sonstige

2.3 Sonstige Gefahren

Sonstige Gefahren Keine. 3. 3. 3. 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN

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