Allgemeine Information
Version
2.2
Überarbeitet am
2020-09-25
Produktidentifikator
FLUROSTAR 200
CAS-Nr.
81406-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pestizid Spezifikation für den industriellen/professionellen Herbizid Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Mainz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Globachem N.V
E-Mail-Addresse
msds@globachem.com, sdb@plantan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H319, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Ge-sichtsschutz tragen. P301+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 - Unter Verschluss auf-bewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Fluroxypyr-meptylester (81406-37-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.