Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
119446-68-3
Name der Chemikalie
Difenoconazol (ISO); 1-({2-[2-Chlor-4-(4-chlorphenoxy)phenyl]-4-methyl-1,3-ioxolan-2-yl}methyl)4-1H-1,2,4-triazol; 3-Chlor-4-[(2RS,4RS;2RS,4SR)-4-methyl-2-(1H-1,2,4- triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-2-yl]phenyl 4-chlorophenylether
Konzentration
23,6
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2022-07-06
Produktidentifikator
DIFCOR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pestizid Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch Industriell
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Globachem N.V
E-Mail-Addresse
msds@globachem.com, sdb@plantan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H304, H319, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMA-TIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Difenoconazole (119446-68-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar