Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-08
Produktidentifikator
VITAMIN PREMIX CENTRUM SILVER ULTRA MEN
1.3 Synonyme:
CENTRUM SILVER ULTRA MEN VITAMIN PREMIX
CAS-Nr.
58-56-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bulk Consumer Healthcare Product Dietary Supplement
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gesundheitsrisiken
Schwere Augenschäden/Augenreizung Kategorie 1 H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Gefahrenübersicht Verursacht schwere Augenschäden. Exposition gegenüber Pulver oder Stäuben kann Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens hervorrufen. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
PYRIDOXINE HYDROCHLORIDE
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P260 Staub nicht einatmen. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt//anrufen.
Lagerung
Nicht verfügbar.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlung und Entsorgungseinrichtung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
1 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 55 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 94 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter inhalativer Toxizität. 87 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 87 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII. Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Bestandteile sind in Abschnitt 8 aufgeführt.