Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-16
Produktidentifikator
PREPARATION H CLEANSING WIPES
1.3 Synonyme:
PREPARATION H CLEANSING WIPES (20% WITCH HAZEL) * PREPARATION H SOOTHING
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Körperpflege Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
NOTRUFNUMMERN:
stehen für den Notdienst eventuell nicht zur Verfügung.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP) in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Richtlinie (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gefahrenübersicht Steht nicht zur Verfügung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Steht nicht zur Verfügung.
Antwort
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
1 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 9,09 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 9,09 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.