Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
103-90-2
Name der Chemikalie
N-(4-hydroxyphenyl) acetamide
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-151-9
Name der Chemikalie
Aluminium, zinc, magnesium and calcium stearates
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-150-3
Name der Chemikalie
Aluminium, zinc, magnesium and calcium stearates
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-10-05
Produktidentifikator
EXCEDRIN PM HEADACHE CAPLETS (MFC51321)
1.3 Synonyme:
MFC51321
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 H302 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Hautverätzung/ -reizung Kategorie 2 H315 - Verursacht Hautreizung. Schwere Augenschäden/Augenreizung Kategorie 2 H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Umweltgefahren
Gewässergefährdend, langfristig Kategorie 3 H412 - Schädlich für gewässergefährdend Wasserorganismen mit langandauernder Wirkung. Gefahrenübersicht Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizung. Beim Eindringen in Wasserwege umweltgefährdend. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
Aspirin, DIPHENHYDRAMINE CITRATE, MAGNESIUMDISTEARAT, MICROCRYSTALLINE CELLULOSE, PARACETAMOL
Signalwort
Warnung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizung. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langandauernder Wirkung.
Verhütung
P264 Nach der Handhabung gründlich waschen. P270 Während dem Einsatz dieses Produkts weder essen, trinken noch rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt/ anrufen. P330 Mund ausspülen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser//waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Spezialbehandlung (siehe auf diesem Etikett). P332 + P313 Bei Auftreten von Hautreizung: Ärztlichen Rat/ärztliche Betreuung aufsuchen. P337 + P313 Wenn Augenreizung anhält: Ärztlichen Rat/ärztliche Betreuung aufsuchen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
Nicht verfügbar.
Entsorgung
P501 Entsorgung des Inhalts/Behälters gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
Ergänzende Gefahrenhinweise
6,9 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 99,2 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 63,7 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 34,4 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.