Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-061-5/50-70-4
Name der Chemikalie
D-glucitol C6H14O6
Konzentration
5-<10
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
5,43-6
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
1-<3
EC/CAS
242-354-0/18472-51-0
Name der Chemikalie
D-Gluconic acid, compound with N,N′′-bis(4-chlorophenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraazatetradecanediamidine(2:1)
Konzentration
0,06-0 <89
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-05-02
Produktidentifikator
CHLORHEXAMED
1.3 Synonyme:
CHLORHEXAMED LOSUNG 0,06% + F * CHLORHEXAMED FORTE 0,2% * CHLORHEXAMED
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medicinal Product Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Mischung wurde auf ihre physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der geänderten Fassung Von den Regelungen ausgenommen - Produkt unterliegt den Regelungen für Medizinprodukte, Kosmetikprodukte oder Medizingeräte. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Von den Regelungen ausgenommen - Produkt unterliegt den Regelungen für Medizinprodukte, Kosmetikprodukte oder Medizingeräte.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung Von den Regelungen ausgenommen - Produkt unterliegt den Regelungen für Medizinprodukte, Kosmetikprodukte oder Medizingeräte.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keiner/keine.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Informationen über Gesundheitsgefährdung sind in Abschnitt 11 des SDB's zu finden. Flüssigkeit und Dampf entzündbar.