Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-24
Produktidentifikator
CENTRUM MIND & MEMORY CAPSULES
1.3 Synonyme:
CENTRUM MIND & MEMORY * CENTRUM MEMORY & FOCUS * WH-2075-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Consumer Healthcare Product Dietary Supplement Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein(e,er
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Richtlinie (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gefahrenübersicht Fortgesetzte Einwirkung kann chronische Effekte hervorrufen. Das Produkt ist für gesundheitliche Gefahren nicht klassifiziert. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber der Mischung oder dem Stoff/Stoffen kann jedoch gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gefahrenpiktogramme
Kein(e,er).
Signalwort
Kein(e,er).
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Nicht verfügbar.
Antwort
Nicht verfügbar.
Lagerung
Nicht verfügbar.
Entsorgung
P501 Entsorgung des Inhalts/Behälters gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
Ergänzende Gefahrenhinweise
53,8 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 53,8 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 64,2 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 64,2 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Bestandteile sind in Abschnitt 8 aufgeführt. Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.