Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9003-39-8
Name der Chemikalie
polyvinylpyrrolidone
Konzentration
N/A
EC/CAS
67-97-0
Name der Chemikalie
Ergocalciferol (INN) and cholecalciferol (vitamins D2 and D3)
Konzentration
N/A
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
14807-96-6
Name der Chemikalie
Talc
Konzentration
N/A
EC/CAS
13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-673-2
Name der Chemikalie
Ergocalciferol (INN) and cholecalciferol (vitamins D2 and D3)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-150-3
Name der Chemikalie
Aluminium, zinc, magnesium and calcium stearates
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-877-9
Name der Chemikalie
Talc: Hydrated magnesium silicate
Konzentration
N/A
EC/CAS
236-675-5
Name der Chemikalie
Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-13
Produktidentifikator
CENTRUM ADULT ULTRAMEN
1.3 Synonyme:
CENTRUM ADULT ULTRAMEN (ULTRAMEN - GELATIN BHT FREE FORMULA) * CENTRUM
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Steht nicht zur Verfügung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Steht nicht zur Verfügung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H312, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H312
Harmful in contact with skin
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gesundheitsrisiken
Akute dermale Toxizität Kategorie 4 H312 - Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei Kategorie 2 H373 - Kann die Organe schädigen wiederholter Exposition bei längerer oder wiederholter Exposition.
Umweltgefahren
Gewässergefährdend, langfristig Kategorie 3 H412 - Schädlich für gewässergefährdend Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Beim Eindringen in Wasserwege umweltgefährdend. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
CHOLECALCIFEROL (VITAMIN D3), MAGNESIUMDISTEARAT, MICROCRYSTALLINE CELLULOSE, Siliciumdioxid, TALG, TITANDIOXID
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P260 Staub/Rauch nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser//waschen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt/ anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
21,3 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 72,8 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 79,8 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 67,1 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Bestandteile sind in Abschnitt 8 aufgeführt. Diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien eines vPvB- / PBT-Stoffs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.