Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
89-78-1
Name der Chemikalie
Menthol; dl-menthol; l-menthol; d-menthol (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
76-22-2
Name der Chemikalie
camphor
Konzentration
N/A
EC/CAS
119-36-8
Name der Chemikalie
Methyl salicylate
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-939-0
Name der Chemikalie
Menthol; dl-menthol; l-menthol; d-menthol (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-945-0
Name der Chemikalie
Bornan-2-one; 1,7,7-Trimethylbi-cyclo[2.2.1]-2-heptanone (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-317-7
Name der Chemikalie
Methylsalicylat (2021/849)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-04-18
Produktidentifikator
BUCKLEY"S WHITE RUB
1.3 Synonyme:
Kampfer , METHYL-2-(1-METHYLETHYL)CYCLOHEXANOL , SALICYLSÄURE-METHYLESTER , THYMOL , formuliertes Produkt
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinisches Produkt Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät.
2.3 Sonstige Gefahren
Vorsicht - Arzneimittel. Weitere Informationen über Gesundheitsgefährdung sind in Abschnitt 11 des SDB's zu finden.