Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-01
Produktidentifikator
BISACODYL SUPPOSITORIES
1.3 Synonyme:
BISACODYL10 MG SUPPOSITORY * BISACODYL SUPPOSITORIES 10 MG * BISACODYL GSK
CAS-Nr.
603-50-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinisches Produkt Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Richtlinie (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gefahrenübersicht Dieses Material trägt bei erhöhten Temperaturen zum Erhalt einer Verbrennung bei. Vorsicht - Arzneimittel. Siehe Abschnitt 11 des SDB für weitere Details zu den
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
BISACODYL
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Steht nicht zur Verfügung.
Antwort
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
Steht nicht zur Verfügung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
95,9 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 96,9 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 95,9 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 95,9 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Material trägt bei erhöhten Temperaturen zum Erhalt einer Verbrennung bei. Vorsicht - Arzneimittel. Siehe Abschnitt 11 des SDB für weitere Details zu den