Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9003-39-8
Name der Chemikalie
polyvinylpyrrolidone
Konzentration
N/A
EC/CAS
7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
9005-25-8
Name der Chemikalie
Starch
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-150-3
Name der Chemikalie
Aluminium, zinc, magnesium and calcium stearates
Konzentration
N/A
EC/CAS
232-679-6
Name der Chemikalie
Starch
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-21
Produktidentifikator
BIDURET L TABLETS
1.3 Synonyme:
BIDURET L TABLETS 25/2,5 MG * BIDURET TABLETS 50/5 MG * AMILORIDE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinisches Produkt Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde erstellt, um Personen, die am Arbeitsplatz Umgang mit diesem formulierten Produkt haben, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzinformationen an die Hand zu geben. Es ist nicht dafür vorgesehen, Informationen bereitzustellen, die die medizinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung Freigestellt von Forderungen - Produkt wird als medizinisches oder kosmetisches Produkt geregelt oder als medizinisches Gerät.
2.3 Sonstige Gefahren
Vorsicht - Arzneimittel. Steht unter dem Verdacht der Krebsgefahr. Nach billigem Ermessen keine substanzielle Gefahrenquelle für die Gesundheit, sofern das Produkt nicht zerquetscht oder zerbrochen wird. Weitere Informationen über Gesundheitsgefährdung sind in Abschnitt 11 des SDB's zu finden.