Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-23
Produktidentifikator
BENEFIBER ADVANCED DIGESTIVE HEALTH PREBIOTIC + PROBIOTIC
1.3 Synonyme:
BENEFIBER ADVANCED DIGESTIVE HEALTH PREBIOTIC + PROBIOTIC (PROJECT SYNERGY) * MFC51338 * BALLASTSTOFF , formuliertes Produkt
CAS-Nr.
11078-30-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bulk Consumer Healthcare Product Consumer Healthcare Product Dietary Supplement
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GlaxoSmithKline UK
E-Mail-Addresse
msds@gsk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein(e,er
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Richtlinie (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gefahrenübersicht Exposition gegenüber Pulver oder Stäuben kann Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens hervorrufen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
HYDROLYZED GUAR GUM
Gefahrenpiktogramme
Kein(e,er).
Signalwort
Kein(e,er).
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Nicht verfügbar.
Antwort
Nicht verfügbar.
Lagerung
Nicht verfügbar.
Entsorgung
Nicht verfügbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
100 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter oraler Toxizität. 100 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter dermaler Toxizität. 100 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter inhalativer Toxizität. 88,23 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten akuten Gefahren für die aquatische Umwelt. 88,23 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt kann explosives Staub-/Luftgemisch bilden, wenn hohe Konzentrationen des Produktstaubs in Luft verteilt sind. Siehe Abschnitt 11 des SDB für weitere Details zu den Gesundheitsgefahren.