Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
84-61-7
Name der Chemikalie
Di-cyclohexyl phthalate(DCHP),5
Konzentration
N/A
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-545-9
Name der Chemikalie
Dicyclohexylphthalat (2016/1179)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-10-20
Produktidentifikator
GimaPlast MetaQuick Aktivator - Komponente B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
2-Komponenten-Konstruktionskleber Aktivator Komponente
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Girrbach IDC
E-Mail-Addresse
info@girrbach.net
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H317, H319, H336, H361fd, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 2 H225 Eye Irrit. 2 H319 Skin Sens. 1 H317 Repr. 2 H361fd STOT SE 3 H336 Aquatic Acute 1 H400 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberlächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Auladungen treffen. P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen. P303 + P361 + BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort P353 ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene P338 Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378 Bei Brand: trockenen Sand zum Löschen verwenden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Butanon, Dibenzoylperoxid, Dicyclohexylphthalat
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Kann möglicherweise die Fortplanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die gefährlichen PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.