Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-04-18
Produktidentifikator
GIMA-Flex 1K
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Werktrockenmörtel zur Beschichtung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
Mainz - Tel. +49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GIMA GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@gima-profi.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden Reizwirkung auf der Haut, Kategorie 2 H 315 Verursacht Hautreizungen Spezifisch zielorgantoxisch bei einmaliger
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. •
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 •
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (chromatarm) •
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden •
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501
Enthält
Behälter gemäß den regionalen / örtlichen / behördlichen Vorschriften einer Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mörtel / Putz reagiert mit Wasser stark alkalisch. Haut und Augen schützen. Der Gehalt an löslichem Chrom(VI) ist gemäß Anhang XVII Absatz 47 der EG-Verordnung 1907/2006 nicht größer als 0,0002%. •
PBT
nicht anwendbar
vPvB
nicht anwendbar